Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung und digitales Performance Marketing.
Auftragnehmerin: Elisabeth Seebacher EPU
Fassung vom 21. Oktober 2026
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmer:innen im Sinne des § 1 KSchG. Für Verträge mit Verbraucher:innen gelten sie nicht.
1.3 ad performance partners ist ein rechtlich unselbstständiges Kooperationsnetzwerk selbstständiger Expert:innen und keine eigene Gesellschaft. Vertragspartnerin ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich das Einzelunternehmen Mag. Elisabeth Seebacher, MA. Diese AGB gelten auch für alle Leistungen, die unter der Bezeichnung „ad performance partners“ angeboten werden.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatz- oder Folgeaufträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind nur dann wirksam, wenn sie vom/von der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.6 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen dieser AGB sowie Vereinbarungen zu Fristen, Lieferterminen oder Leistungsumfängen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt.
1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Umfang des Auftrags, Fremdleistungen, Stellvertretung
2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung. Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das Erzielen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder das Erreichen spezifischer Kennzahlen (KPIs). Sämtliche in Prognosen genannten Zahlen sind unverbindliche Schätzungen.
2.2 Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
2.3 Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder – nach vorheriger Information – im Namen des/der Auftraggeber:in. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber:in und Dritten entsteht dadurch nicht automatisch.
2.4 Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. Softwarelizenzen, Tools, Hosting, Werbeplattformen), die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sind vom/von der Auftraggeber:in zu übernehmen – auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
2.5 Vertrauensschutz: Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis 12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter:innen oder vom/von der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) eingesetzte Subunternehmer:innen (Freelancer, Partner-Agenturen sowie Netzwerkpartner:innen von ad performance partners) direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Einbindung des/der Auftragnehmer:in direkt mit gleichartigen Leistungen zu beauftragen. Davon ausdrücklich ausgenommen sind allgemein zugängliche Werbeplattformen und Standard-Softwareanbieter (wie z. B. Google, Meta, Microsoft).
3. Digitale Werbeplattformen und Urheberrechte
3.1 Leistungsumfang und Plattformbesonderheiten
Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) bietet Leistungen auf digitalen Werbeplattformen an, insbesondere: Google Ads, Meta Ads (Facebook und Instagram), TikTok Ads, Microsoft Ads (Bing), LinkedIn Ads, YouTube, Pinterest, Criteo, Taboola sowie Programmatic Advertising.
3.1.1 Ablehnungs- und Sperrrisiko: Plattformbetreiber behalten sich vor, Anzeigen, Werbemittel oder Konten jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, einzuschränken oder zu sperren (auch automatisiert durch KI-Systeme). Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) übernimmt hierfür keine Haftung.
3.1.2 Algorithmen und Messbarkeit: Platzierung, Reichweite und Performance unterliegen sich laufend ändernden Algorithmen sowie Datenschutz-Restriktionen (z. B. iOS-Tracking, Cookie-Restriktionen). Eine Erfolgsgarantie (z. B. ROAS, Leads, Umsätze) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.1.3 Plattform-AGB: Der/die Auftraggeber:in erkennt an, dass zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen gelten und das Vertragsverhältnis mitbestimmen.
3.2 Urheberrechte und Rechteclearing (Kundeninhalte)
Der/die Auftraggeber:in ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit aller bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos, UGC).
- Das vollständige Rechteclearing obliegt dem/der Auftraggeber:in.
- Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) haftet nicht für Rechtsverletzungen.
- Der/die Auftraggeber:in hält den/die Auftragnehmer:in schad- und klaglos.
3.3 Einsatz von KI-Technologien
Der Einsatz generativer KI-Tools (z. B. ChatGPT, Claude, Gemini, Canva, Runway, Luma) erfolgt nach bestem Wissen. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden dabei nur im erforderlichen Umfang und nach Möglichkeit pseudonymisiert verwendet. Die Tools werden mit Einstellungen genutzt, bei denen Eingaben nicht zum Training der Modelle verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in kann den Einsatz von KI-Tools für bestimmte Inhalte schriftlich ausschließen.
Der/die Auftraggeber:in nimmt zur Kenntnis, dass die urheberrechtliche Lage zu KI-generierten Inhalten nicht abschließend geklärt ist. An rein KI-generierten Inhalten entsteht in der Regel kein Urheberrecht, exklusive Nutzungsrechte können daran nicht eingeräumt werden.
Sind KI-generierte Inhalte nach geltendem Recht (insbesondere Art. 50 KI-Verordnung) oder nach den Richtlinien der Werbeplattformen zu kennzeichnen, weist der/die Auftragnehmer:in vor der Freigabe darauf hin. Die Entscheidung über die Veröffentlichung trifft der/die Auftraggeber:in mit der Freigabe gemäß Punkt 4.3.
3.4 Werbekonten und Zugänge
Werbe-, Analyse- und Tracking-Konten werden auf den Namen des/der Auftraggeber:in geführt, der/die Auftragnehmer:in erhält die erforderlichen Zugriffsrechte. Nach Vertragsende entfernt der/die Auftragnehmer:in binnen 14 Tagen ihre Zugänge. Kampagnen, Daten und Einstellungen in diesen Konten verbleiben beim/bei der Auftraggeber:in. Eigene Vorlagen, Tools und Konten des/der Auftragnehmer:in verbleiben bei dieser.
4. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggebers:in
4.1 Der/die Auftraggeber:in stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder verspäteter Zuarbeit gehen nicht zu Lasten des/der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU).
4.3 Mit der Freigabe von Inhalten (z. B. Werbetexte, Grafiken, Videos) durch den/die Auftraggeber:in übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Eine Freigabe gilt auch als erteilt, wenn der/die Auftraggeber:in den Inhalten nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht.
4.4 Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) trägt die Verantwortung für die operative Steuerung der Kampagnen. Werden durch den/die Auftraggeber:in oder Dritte ohne vorherige Abstimmung Änderungen an Setups, Gebotsstrategien oder Werbemitteln vorgenommen, übernimmt der/die Auftragnehmer:in keine Verantwortung für die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Kampagnen-Performance oder die Datenintegrität. Der durch solche Eingriffe entstehende Mehraufwand zur Analyse, Wiederherstellung oder Korrektur der Kampagnen wird gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
5. Reporting und Arbeitsweise
5.1 Reporting erfolgt in der vereinbarten Form (z. B. Dashboards, Reports, Meetings). KPIs dienen der Orientierung, nicht als Garantie.
5.2 Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) handelt weisungsfrei, eigenverantwortlich und ist nicht an fixe Arbeitszeiten oder -orte gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Alle vom/von der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) erstellten Werke (z. B. Konzepte, Texte, Creatives, Dashboards) bleiben geistiges Eigentum des/der Auftragnehmer:in.
6.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der/die Auftraggeber:in ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Dieses Recht besteht auch nach Vertragsende fort.
6.3 Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus, eine Bearbeitung oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig. Methoden, Vorlagen und Know-how des/der Auftragnehmer:in bleiben von der Nutzungsrechtseinräumung ausgenommen.
6.4 Der/die Auftragnehmer:in darf den/die Auftraggeber:in unter Nennung von Name und Logo als Referenz anführen, sofern der/die Auftraggeber:in dem nicht schriftlich widerspricht.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
7.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Honorar begrenzt, das der/die Auftraggeber:in in den letzten drei Monaten vor dem Schadensereignis für den betreffenden Auftrag bezahlt hat. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und nicht für Personenschäden.
7.3 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der/die Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU) verpflichtet sich zur zeitlich unbegrenzten Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen. Nicht als Verletzung der Verschwiegenheit gilt die Weitergabe an eingesetzte Subunternehmer:innen und Dienstleister (einschließlich der KI-Tools gemäß Punkt 3.3), soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
8.2 Der/die Auftraggeber:in bestätigt, alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (DSGVO) geschaffen zu haben, insbesondere bei Tracking, Remarketing und Pixeln.
8.3 Verarbeitet der/die Auftragnehmer:in im Auftrag des/der Auftraggeber:in personenbezogene Daten (z. B. Kundenlisten, Conversion- oder Analysedaten), schließen die Parteien dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Darin werden auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter:innen genannt.
9. Honorar und Werbebudget
9.1 Das Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
9.2 Werbebudgets sind nicht Bestandteil des Honorars und direkt vom/von der Auftraggeber:in an die Plattformen zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
9.3 Zusätzlicher Aufwand (z. B. Plattformänderungen, Sperren, neue Formate) wird gesondert verrechnet.
9.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmensbezogene Geschäfte (§ 456 UGB). Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Projektverträge enden mit Abschluss des Projekts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Betreuungsverträge (z. B. monatliche Kampagnenbetreuung) können, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der/die Auftraggeber:in stimmt der elektronischen Rechnungslegung ausdrücklich zu.
11.2 Der/die Auftraggeber:in nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Korrespondenz (insbesondere via E-Mail) Sicherheitsrisiken (z. B. Abfangen, Ändern oder Verlust von Daten) bergen kann. Der/die Auftragnehmer:in übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel resultieren, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des/der Auftragnehmer:in (Elisabeth Seebacher EPU).
